AGB

Allgemeine Geschäftsbedingugen der entellgenio GmbH
(Stand Juli 2015) 

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen entellgenio GmbH, Ismaninger Str. 52, D-81675 München, (nachfolgend entellgenio genannt) und dem Kunden im In- und Ausland. Sie finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden und ausdrückliche Annahme durch entellgenio zustande. Die Annahme kann auch stillschweigend durch Leistungserbringung erfolgen.

2.2 Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

3. Bonitätsprüfung

entellgenio behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften, Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung, z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von entellgenio erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird entellgenio die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Der Kunde kann bei dem für ihn zuständigen Institut (auf Anfrage nennt entellgenio dem Kunden die Anschrift des Institutes) Auskunft über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

4. Zahlungsbedingungen / Einwendung

4.1 Soweit monatlich wiederkehrende Vergütungen vereinbart wurden, sind sie beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, anteilig für den Rest des Monats zur Zahlung fällig. Danach ist die Vergütung monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Die betriebsfähige Bereitstellung beginnt mit dem Zeitpunkt der möglichen Inanspruchnahme der betreffenden Leistung/Lieferung durch den Kunden; sollte ein bestimmter Zeitpunkt für den Beginn der Nutzung vereinbart sein und die Leistung von dem Kunden schon vorab in Anspruch genommen werden, entsteht die Fälligkeit der Vergütung bereits mit der ersten Inanspruchnahme der Leistung.Sonstige Vergütungen sind mit Leistungserbringung durch entellgenio zur Zahlung fällig. Ist die Vergütung für Teile eines Monats zu berechnen, so wird diese exakt auf den Tag berechnet. entellgenio behält sich vor, in unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen zu fakturieren.

4.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu begleichen.

4.3 Sämtliche Entgelte verstehen sich ausschließlich geltender Mehrwert-, Nutzungs- und Verbrauchsteuer, Zollgebühren oder anderer Steuern, Gebühren oder Zuschläge (insb. Gebühren oder Zuschläge der Regulierungsbehörde) („Steuern“), in Verbindung mit Verkauf, Kauf, Eigenturmsübertragung, Bereitstellung, Lizenzierung, Nutzung oder Verarbeitung von entellgenio-Ausrüstung und/oder von entellgenio bereitgestellter Ausrüstung oder Erbringung der Dienstleistung. Der Kunde zahlt alle solche Steuern, einschließlich der von entellgeniogezahlten oder zahlbaren (ausgenommen die von entellgenio zu zahlenden Ertragssteuern) und alle damit verbundenen Zinsen und Strafzuschläge für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen, soweit nicht der Kunde entellgenio vor Erbringung der Dienstleistung eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.

4.4 Unterliegen die Forderungen, die entellgenio gegen den Kunden hat, einer Quellensteuer, Abgabe oder ähnlichen Zahlungsverpflichtung, werden diese zusätzlich zu den Beträgen, die der Kunde schuldet, von diesem getragen. Der Kunde stellt entellgenio unentgeltlich die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Behörden zur Verfügung mit der Bestätigung, dass die Quellensteuer, Abgaben oder ähnliche Zahlungen vom Kunden bezahlt werden.

4.5 Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von drei Monaten ab Datum der Rechnung schriftlich und begründet bei der auf der Rechnung bezeichneten Kundenbetreuung geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Die Zurückbehaltung der Zahlung gilt nicht als Einwendung. entellgenio wird mit der Entgeltforderung auf die Einwendungsfrist und auf die Rechtsfolgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. War der Kunde ohne Verschulden verhindert, die Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendung zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Erhebung begründeter Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

5. Vertragslaufzeit / Kündigung

5.1 Ein Rahmenvertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Wird keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart und nach dem Erreichen der Mindestvertragslaufzeit, läuft der Rahmenvertrag auf unbestimmte Zeit. Der Rahmenvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden, aber nicht vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.

5.2 Die Kündigung des Rahmenvertrages lässt den Bestand des Einzelvertrages unberührt. Allerdings gelten die Regelungen des Rahmenvertrages für den jeweilig bestehenden Einzelvertrag weiter,wenn und soweit die Restlaufzeit des Einzelvertrages dies erfordert.

5.3 Der Einzelvertrag tritt unabhängig von dem Rahmenvertrag mit Unterzeichnung in Kraft und hat eine unabhängige Laufzeit. Die Mindestlaufzeit wird in dem Einzelvertrag geregelt. Zum Ende und nach der Mindestlaufzeit kann der Einzelauftrag zum 15. eines Monates mit einer Frist von drei (3) Kalendermonaten zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden.

5.4 Den Vertragspartnern bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde: a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oder b) bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder c) seine Zahlungen in unberechtigter Weise teilweise oder gänzlich einstellt oder eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit abgegeben hat oder Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder d) sich nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist von 10 Werktagen mit der Bezahlung der geschuldeten Beträge in Verzug befindet oder e) sich nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist von 10 Werktagen mit der Erbringung der Sicherheit im Sinne der Ziffer 8 im Verzug befindet.

5.5 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

6. Leistungsumfang / Bereitstellung von technischen Geräten und Anlagen

6.1 entellgenio erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung und der Entwicklung und Verkauf von Software-Lösungen und Software-Produkten, um neue Informations- und Kommunikations-Technologien für die Kunden der Gesellschaft nutzbar zu machen (nachfolgend Dienstleistungen genannt). Der Inhalt der Dienstleistungen richtet sich ausschließlich nach den schrift-lich zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Vertragsinhalten.

6.2 Dem Kunden ist bekannt, dass die Dienstleistungen Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglicher gesetzlicher und/oder behördlicher Neuregelungen unterliegen. Service und Leistungen für den Kunden können daher von entellgenio dem jeweiligen Entwicklungsstand angepaßt werden.

6.3 entellgenio behält sich vor, die Dienstleistung unter der Berücksichtigung der Interessen des Kunden bei Unwirtschaftlichkeit des Services nicht mehr zu erbringen.

6.4 Leistungs- und Lieferzeitangaben von entellgenio erfolgen nach größtmöglicher planerischen Sorgfalt; ihre Einhaltung unterliegt jedoch der jeweiligen Auslastung und Auftragslage; verbindliche Termine bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich bezeichnet sein. Gegenüber Kaufleuten bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Die Einhaltung – auch von verbindlichen - Leistungs- und Lieferzeiten setzt ferner die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungs- und sonstigen vertraglichen Pflichten des Kunden voraus.

6.5 Beinhaltet die Leistung von entellgenio Werkleistungen, nimmt der Kunde das Werk nach Erklärung der Abnahmebereitschaft durch entellgenio binnen 2 Werktagen, spätestens jedoch mit Beginn der Nutzung ab. Grundlage für die Abnahme bildet der Lieferumfang laut Leistungsbeschreibung. Über die Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll gefertigt. Verschiebt sich die Abnahme nach Erklärung der Abnahme-bereitschaft durch entellgenio aus Gründen, die entellgenio nicht zu vertreten hat, gilt die Leistung 4 Werktage nach Erklärung der Abnahmebereitschaft als abgenommen. Treten bei der Abnahme wesentliche Mängel auf, die entellgenio zu vertreten hat, werden diese schriftlich festgehalten und entellgenio erhält eine angemessene Frist, um diese Mängel zu beseitigen.

6.6 Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Diensten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können ausländische Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezifische Besonderheiten dazu führen, dass der Vertrag nicht in der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden kann bzw. Anpassungen des Vertrages erforderlich werden.

7. Nutzungsbedingungen / Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Änderung seines Namens (bei Firmen: auch die Änderung der Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Bankverbindung und grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) unverzüglich anzuzeigen oder durch einen Bevollmächtigten mitteilen zu lassen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist;

7.2 Falls bei einer schuldhaften Verletzung des Vertrages durch den Kunden, dessen Kunden, Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen Dritte gegen entellgenio Schadenersatz-, Unterlassungs- oder sonstige Rechtsansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Kunde zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des auf Seiten von entellgenio entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung gegenüber den oben genannten Ansprüchen. Sonstige Ansprüche von entellgenio, insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

8. Sicherheitsleistung

8.1 entellgenio behält sich vor, vom Kunden eine angemessene Sicherheitsleistung in Euro gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

8.2 entellgenio verlangt insbesondere eine angemessene Sicherheitsleistung, a) wenn der Kunde einen nicht unwesentlichen Rechnungsbetrag nicht fristgerecht bezahlt und/oder ein Zahlungsrückstand besteht oder b) bei gerichtlich angeordneter Zwangsvollstreckung oder c) wenn ein Antrag über Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde oder d) wenn entellgenio auf der Grundlage von, durch allgemein anerkannten Wirtschaftsauskunfteien zur Verfügung gestellten Daten eine erhebliche Verschlechterung der Vermögenssituation des Kunden seit Abschluss des Vertrages, die die vertragsgemäße Bezahlung der Vergütung für den laufenden und die folgenden Monate in Frage stellt, schriftlich gegenüber dem Kunden glaubhaft macht.

8.3 Die Sicherheitsleistung hat in Form einer Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder in einer Vorauszahlung zu erfolgen. Die Höhe der Sicherheit richtet sich bei gleichbleibender monatlichen Vergütung nach der Gesamtsumme von drei Monatsraten, im übrigen nach der durchschnittlichen Gesamtvergütung. Die Sicherheitsleistung ist innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der schriftlichen Aufforderung beim Kunden zu leisten.

8.4 entellgenio behält sich vor, sich jederzeit aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheit wegen offener Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu befriedigen. Der Kunde ist verpflichtet die Sicherheitsleistung unverzüglich auf die vereinbarte Höhe aufzufüllen, wenn entellgenio die Sicherheitsleistung in Anspruch nimmt und das Vertragsverhältnis fortgeführt wird. Die Sicherheitsleistung wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freigegeben, wenn der Kunde sämtliche Forderungen von entellgenio beglichen hat.

8.5 Bei Nichterbringung der Sicherheitsleistung oder Bürgschaft ist entellgenio nach entsprechender Mahnung mit Hinweis auf die Folgen der Unterlassung der Sicherheitserbringung berechtigt, die betroffene Dienstleistung auszusetzen oder zu sperren und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Beinhaltet die Leistung von entellgenio die Lieferung von Leistungen/Produkten, die in das Eigentum des Kunden übergehen sollen, werden entellgenio bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die entellgenio aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, die folgenden Sicherheiten gewährt: a) Die Leistung bzw. Produkte bleiben Eigentum von entellgenio. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für entellgenio als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von entellgenio durch Verbindung, so wird jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf entellgenio übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von entellgenio unentgeltlich. b) Die unter Ziff. 9.1. lit. a) der AGB genannte Ware gilt als Vorbehaltsware. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware, also Ware, an der entellgenio (Mit-) Eigentum zusteht, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. c) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber anteilmäßig an entellgenio ab. entellgenio ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. d) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen an Dritte sind unzulässig.

9.2 Soweit der Wert der für entellgenio bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 % übersteigt, gibt entellgenio auf Verlangen des Kunden die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit nach eigener (im billigem Ermessen stehenden) Wahl frei.

9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist entellgenio berechtigt, die Leistung bzw. Produkte zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen den Dritten zu verlangen. Das Rücknahmeverlangen und/oder eine Zurücknahme der Vorbehaltsware bedeutet keinen Rücktritt von dem Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich von entellgenio so erklärt wird oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes besagen. Der Kunde hat entellgenio zum Zwecke der Rücknahme der Leistung bzw. Produkte den Zugang zu der Räumlichkeit zu verschaffen.

10. Aufrechnungs- / Zurückbehaltungsrecht

10.1 Gegen Forderungen von entellgenio kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

10.2 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Im kaufmännischen Verkehr kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur bei Vorliegen von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.

11. Haftung / Höhere Gewalt

11.1 Bei schuldhaft verursachten Personenschäden, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und/oder Verletzung des Produkthaftungsgesetzes haftet entellgenio gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) haftet entellgenio nur für vorhersehbare Schäden.

11.2 Vorbehaltlich der Ziffer 11.1 der AGB haftet entellgenio nicht für fahrlässig verursachte Schäden.

11.3 Bei Ereignissen höherer Gewalt, die entellgenio die Erfüllung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet entellgenio nicht. Sofern entellgenio durch Ereignisse höherer Gewalt an einer ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert ist, ist entellgenio berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben.

12. Mängelrechte

Sind Werkleistungen mangelhaft, so behält sich entellgenio das Recht zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung vor. Der Kunde hat entellgenio die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. Eventuelle Mängel sind entellgenio unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

13. Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Entgelten

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und von Entgelten werden dem Kunden schriftlich mindestens vier Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern entellgenio dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat.

14. Abtretung

14.1 entellgenio behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit, nach vorheriger Anzeige, den Vertrag im Ganzen oder in Teilen an ein verbundenes Unternehmen oder Partnerunternehmen zu übertragen, welches die vertraglichen Pflichten hinreichend erfüllen kann.

14.2 Forderungen, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis darf der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens entellgenio abtreten bzw. übertragen. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen gemäß § 354 a HGB.

15. Datenschutz / Urheberrechte

15.1 entellgenio darf im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Beratungsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Bestandsdaten dürfen ferner durch entellgenio verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der Beratungsdienstleistungen der entellgenio erforderlich ist und der Kunde im Auftrag eingewilligt hat.

15.2 entellgenio behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.

15.3 Mit der Tätigkeit von entellgenio verbundene Urheberrechte und alle sonstigen geistigen Schutzrechte, einschließlich Marken und Patente, verbleiben ausschließlich bei entellgenio. Ein Anspruch auf Übertragung solcher Rechte oder hieraus resultierender Rechte, insbesondere Verwertungsrechte, besteht nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Überlassung des Quellcodes, falls im Rahmen des Vertragsverhältnisses Software von entellgenio an den Kunden überlassen wird.

16. Geheimhaltung

Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekannt werdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehungen für die Dauer von 36 Monaten - geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leistungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informationen.

17. Mediation / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

17.1 Die Vertragspartner vereinbaren unwiderruflich, dass bei Konflikten, die durch die Vertragspartner nicht selbst gelöst werden können, die Vertragspartner eine Mediation mit dem Ziel der Konfliktlösung durchführen werden bevor einer der Vertragspartner den Konflikt zu Gericht oder – falls Schiedsgerichtsbarkeit vereinbart wurde, vor das Schiedsgericht – bringt. Dies gilt nicht bei Verfahren, bei denen ein Mahnverfahren vorgeschaltet wird; hier steht der ordentliche Gerichtsweg offen. Rechtsbehelfe (insbesondere einstweilige) sind nicht ausgeschlossen, wenn sie zur Sicherung von Rechten notwendig und erforderlich sind. Der Mediator soll von der „Centrale für Mediation“ in Köln, Deutschland, vorgeschlagen werden, es sei denn die Vertragspartner vereinbaren abweichendes. Die erste Mediationssitzung soll innerhalb von 21 Tagen nachdem einer der Vertragspartner dem anderen Vertragspartner mitgeteilt hat, dass er den Konflikt im Wege der Mediation lösen möchte, stattfinden. Die Vertragspartner teilen die Kosten für den Mediationsprozess (einschließlich der Gebühren des Mediators, aber nicht die Kosten für Rechtsberatung, Rechtsbeistand oder Expertengutachten); die übrigen Kosten soll derjenige Vertragspartner tragen, bei dem die Kosten entstanden sind. Falls eine Vertragspartei die Mediation als gescheitert ansieht, wird der Konflikt bei dem zuständigen Gericht oder – falls Schiedsgerichtsbarkeit vereinbart wurde, vor dem zuständigen Schiedsgericht – entschieden. Im Falle der Vereinbarung der Schiedsgerichtsbarkeit ist die ordentliche Gerichtsbarkeit unwiderruflich ausgeschlossen.

17.2 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen und gehört der Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist München Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Für alle Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist München ausschließlicher Gerichtsstand. 17.3 Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und entellgenio unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien. UN-Kaufrecht kommt nicht zur Anwendung. 18. Schriftformerfordernis Alle Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages benötigen die Schriftform, es sei denn, dieses Erfordernis wurde in Schriftform von den Vertragsparteien abgeändert. Nebenabreden sind/werden nicht Vertragsbestandteil.

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